Unterschriftsbeglaubigung
Bei der Unterschriftsbeglaubigung bestätigen wir, dass eine bestimmte Person ein Dokument in unserer Gegenwart unterschrieben hat. Sie wird zum Beispiel für die Löschung von Grundschulden, bestimmte Vollmachten, die Genehmigung notarieller Verträge, oder Erklärungen gegenüber Behörden und Gerichten benötigt.
Im Gegensatz zur Beurkundung beziehen wir die Beglaubigung nur auf die Echtheit Ihrer Unterschrift – nicht auf den Inhalt des Dokuments. Wir prüfen aber, ob das Dokument in der vorliegenden Form rechtswirksam sein kann und weisen Sie auf etwaige Risiken hin.
Formulare zur Entwurfsvorbereitung
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